Sicherstellen

Schnell. Diskret. Sicher.

Erfolglose Mahnungen, Insolvenzen und alle sich daraus ergebenden negativen Folgen gehören zum Tagesgeschäft von Banken und Leasingunternehmen. In vielen Fällen hilft nur noch rasche und konsequente Sicherstellung. Ihre dafür notwendigen Ressourcen, wie LKW, Personal für Demontagen und Bestandsaufnahmen, sind mit hohen Fixkosten verbunden oder nur zeitweise verfügbar. Außerdem ist meist eine möglichst diskrete und am Markt nicht öffentliche Lösung gefragt, um ihr Corporate Identity (CI) nicht zu gefährden. Dann ist unsere Dienstleistung gefragt. Situationsgerechtes Auftreten, Entscheidungssicherheit, logistische Kompetenz, strategisches Vorgehen und diplomatische Nachhaltigkeit sind selbstverständliche Werkzeuge, die zu unserer Arbeitsweise gehören.

Als Ihr kompetenter Partner sichern wir Ihr Eigentum durch schnelle persönliche Kontaktaufnahme mit dem Schuldner und führen konsequente Verhandlungen in Ihrem Auftrag. Dass wir uns dabei im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bewegen, ist ebenso selbstverständlich, wie die Tatsache, dass wir diese komplett für Sie ausschöpfen.

Voraussetzung für die Sicherstellung ist der Eigentumsvorbehalt und die daraus resultierende Eigentumsvorbehaltssicherung:
Das an den Kunden gelieferte mobile Wirtschaftsgut bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, bzw. bis zur völligen Tilgung aller Forderungen des Auftraggebers aus den Miet- oder Leasingverträgen Eigentum des Auftraggebers.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so muss der Auftraggeber berechtigt sein, die Herausgabe, der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten mobilen Wirtschaftsgüter, zu verlangen, ohne dass damit ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers verbunden ist.
Auch bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sollte der Auftraggeber berechtigt sein, die Kauf,- Miet- bzw. Leasingsache zurückzunehmen. Die Rückführung der Ware erfolgt lediglich zur Sicherung der Ansprüche des Auftraggebers. Der Kunde bleibt weiterhin zur Vertragserfüllung verpflichtet.